Statusfeststellung – Hilfe vom Rechtsanwalt

Statusfeststellung Rechtsanwalt

1 Antwort
  1. Küttner
    Küttner sagte:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe aufgrund einer Recherche zum Statusverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung BUND von Ihrem Angebot erfahren. Ich bin seit 1999 selbständig – nach einem Burnout 2007 seit 2009 wieder arbeitstätig, aber auch seit 2012 NOCH erwerbsgemindert. Bei dem Steuerbüro, bei welchem ich seit 1.7.2018 originäre Mandanten des Steuerbüros, welche ich únmittelbar vorher über Monate in Vertretung für einen zur Steuerberaterprüfung abgestellten Kollegen FREIBERUFLICH in Vertretung bearbeitete, auf Basis eines 451 € sv-pflichtigen Arbeitsvertrages betreue, bearbeite ich SEIT Juli 2010 BIS HEUTE bis zu 1 Dutzend eigene Mandate, welche MEINE Finanzberatungsklienten sind und welche meiner Empfehlung, o.g. Steuerbüro eine Steuerberatungsvollmacht zu erteilen, folgen, um ihren Wunsch, ausschließlich von mir auch in Steuerfragen betreut werden zu können, zu realisieren.

    Das Statusverfahren befindet sich bereits im Abschluß. Ich habe bereits 2000 bei meinem Einstieg in die Finanzberatung bis hin zu 2006, in welchem ich ein Referenzmandat Betriebliche Altersversorgung mit Pensionszusage mit Rückdeckung in offenen Fonds für Belegschaft und Vorstand abschloß, im Bereich des Sozialversicherungsrechts gearbeitet (GGF – Befreiung, GmbH).

    Das Statusverfahren kam zustande, da der Geschäftsführer o.g. Gesellschaft der Meinung war, seit Anstellung 1.7.2018 könnten mir keine freiberuflichen Honorare für die Bearbeitung MEINER, an das Steuerbüro zur Bearbeitung durch mich empfohlenen Mandanten mehr ausgezahlt werden. Da bei dieser Gesellschaft eine Betriebsprüfung statt findet, wird mein Verfahren in Frankfurt Oder (Abteilung Rente und Versicherung, Referat Versicherung und Beitrag Prüfdienste, Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg) bearbeitet.
    Derzeit übersende ich an die Bearbeiterin, Marie-Luise Otto, Rechnungsbelege (angefordert nur für die Jahre 2015 – 2020, = Prüf-Zeitraum der o.g. Steuerberatungsges.).

    Kann ich verlangen, daß auch für 2010 – 2014 Rechnungsbelege im Verfahren berücksichtigt werden ?

    Welche Rechtswege eröffnen sich mir bzgl. EINSICHT IN DIE HEUTE ANGEKÜNDIGTE Anhörung, welche nur an o.g. Steuerberatungsges. übersendet wird?

    Ich habe seit 2001 Erlaubnisse des Ordnungsamtes / der IHK gm. §§ 34c, 34d, 34f, 34i (mit deutlich 4-stelligem Kostenbetrag). Ich erziel(t)e ohne Unterbrechung laufend (geringe) Einnahmen aus diesen Tätigkeiten von Produktgebern (Fondsplattformen, Versicherungen). Ich habe seit 2006 durchgängig mehrere Auftraggeber (=Kunden, Einzelpersonen), an welche ich pro Jahr direkt abrechne(te).

    Der Vertrag über freiberufliche Kooperation mit o.g. Gesellschaft datiert auf den 23. Juli 2010 und liegt mir ggf. zur Einsicht vor.

    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nils Küttner

    Einer Gegenäußerung bitte ich Sie, ein so gering wie möglich dotiertes Angebot bzgl. einer etwaig notwendigen gerichtlichen Vertretung bei zu fügen. Ich bin telefonisch meist 14 Uhr unter 030 -20 31 88 01 erreichbar.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Nils Küttner

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