Überstunden und Mehrarbeit im Arbeitsrecht

In kaum einem anderen europäischen Land werden mehr Überstunden geleistet, als in Deutschland. Jedenfalls dann, wenn es um die unbezahlten Überstunden geht.

Wir geben Ihnen Informationen, was das Arbeitsrecht zur Mehrarbeit und zu Überstunden sagt. Trotzdem gilt vor einer möglichen Auseinandersetzung immer die genaue Betrachtung des individuellen Falls.

Sind die Überstunden angeordnet oder nicht?

Die häufigste Streitfrage vor Arbeitsgerichten in Deutschland ist die Frage: Wurden die Überstunden angeordnet? Denn dahinter steckt viel Geld.

Über eine Milliarde Überstunden werden im Jahr in Deutschland geleistet und nicht bezahlt. Auch wenn diese Zahl schwierig zu erfassen ist, denn viele Unternehmen arbeiten auf Vertrauensbasis.

Wurde die Mehrarbeit angeordnet, muss der Arbeitgeber für Ausgleich sorgen, sei es durch Vergütung oder freie Zeit. Aber auch das gilt nicht für jedes Beschäftigungsverhältnis.

Müssen Überstunden geleistet werden?

Das hängt davon ab, ob sie angeordnet werden dürfen. Das Recht besitzt der Arbeitgeber nur, wenn der Arbeitsvertrag, die Betriebsvereinbarung oder der Tarifvertrag diese Art der Mehrarbeit regeln.

Ist im Arbeitsvertrag ausschließlich die Wochenarbeitszeit benannt, müssen geleistete Überstunden bezahlt werden. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser die Anordnung der Überstunden genehmigen.

Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz und welche Grenzen nennt das Gesetz?

Das Arbeitsrecht indem diese Regelungen zur Mehrarbeit und zu den Überstunden getroffen werden, gilt nicht für leitende Angestellte.

Für alle anderen Beschäftigten gilt der Grundsatz, dass der Chef von den Überstunden wissen muss. Zum einen muss er sie bezahlen oder für Ausgleich sorgen, zum andern obliegt ihm die Fürsorgepflicht.

Das bedeutet, dass er dafür Sorge trägt, dass der Beschäftigte die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreitet. In Ausnahmefällen und zeitlich begrenzt gelten 60 Stunden.

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