Neue Wege im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
Arbeit hat einen großen Stellenwert in unserer Gesellschaft. Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein wichtiges Instrument, um länger erkrankten Arbeitnehmern, eine neue Beschäftigungsmöglichkeit im bisherigen Unternehmen zu ermöglichen.
Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll die Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten überwinden und eine drohende, erneute Arbeitsunfähigkeit verhindern. Außerdem soll das BEM dabei helfen, die Arbeitsstelle der Beschäftigten zu erhalten.
Wer wird zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement eingeladen?
Ist ein Beschäftigter im Laufe der zurückliegenden zwölf Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig gewesen, wird er schriftlich zum BEM eingeladen. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit reichen dazu bereits 30 Fehltage oder Krankheitstage aus.
Die Einladung erfolgt schriftlich und ist üblicherweise mit einem Antwortbogen versehen. Darin kann der Arbeitnehmer angeben, ob er die Einladung zum BEM, also zu den Gesprächen zum »Betrieblichen Eingliederungsmanagement« annimmt oder ob er sie ausschlägt. Ferner kann er einen Wunsch äußern, wer bei diesem Gespräch aus seiner Sicht dabei sein sollte.
Was passiert beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Darauf gibt es keine einheitliche Antwort. An erster Stelle steht die Frage, welche Gründe die Arbeitsunfähigkeit oder die Krankentage des Beschäftigten haben. Lassen sich Ursachen am Arbeitsplatz oder der Beschäftigung ausmachen, gilt es nach Wegen zu suchen, diese zu überwinden. Sei es durch eine Veränderung am Arbeitsplatz, wie besondere Möbel, eine Veränderung der Aufgaben des Beschäftigten oder eine Kur.
Muß ich als Arbeitnehmer am Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilnehmen?
Für den Arbeitnehmer ist die Teilnahme am BEM freiwillig. Das heißt, er darf diese Einladung ausschlagen. In diesem Fall gälte das betriebliche Eingliederungsmanagement als beendet.
Aus rechtlicher Sicht ergibt sich keine zwingende Folge, aber es ist wie im übrigen Leben auch, wer ein Gespräch als Problemlösung ablehnt, muss damit rechnen, dass sein Gegenüber, in diesem Fall der Arbeitgeber, andere Wege prüft.
Denn aus Sicht des Arbeitgebers sind regelmäßig widerkehrende Krankheitstage in hoher Zahl ein Problem oder zumindest eine Herausforderung, mit der umgegangen werden muss.
Wer ist Ansprechpartner im Betrieblichen Eingliederungsmanagement?
Ob es im Betrieb oder der Verwaltung BEM-Beauftragte oder Verantwortliche gibt, ist im Gesetz nicht geregelt. Denkbare Beteiligte am BEM sind in jedem Betrieb der Betriebsrat oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, die Frauenbeauftragte, der Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Haben Sie Fragen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement ?
Oft geht es um eine schnelle und fristgerechte Einschätzung Ihrer Situation. Daraus lassen sich weitere Schritte planen. Sprechen Sie uns an: Wir sind Experten für Arbeitsrecht und beantworten Ihre Fragen zum Betriebliches Eingliederungsmanagement.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!