Wir helfen Ihnen bei Problemen rund um das Bau- und Werkvertragsrecht, sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite. Wir beraten Sie bei Verzug, Abnahme, Mängeln und
Gewährleistung.
Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber
(Mi, 16 Mai 2012) >> mehr lesen
Arbeitnehmer können aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben
(Mi, 16 Mai 2012) >> mehr lesen