Unsere Kanzlei arbeitet seit mehreren Jahren als dessen Vertrauensanwälte sehr eng mit dem CDH zusammen und berät hier im Rahmen der Mitgliedschaft CDH-Mitglieder bei allen Problemen des Handelsvertreterrechtes. Auch außerhalb einer Mitgliedschaft vertreten wir Mandanten bei der Einforderung von Ausgleichsansprüchen und überprüfen zum Beispiel Handelsvertreterverträge und deren Vereinbarkeit mit Gesetz und Rechtsprechung.