Aktuelles

News aus dem Bereich des Arbeitsrechtes:

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Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber (Mi, 16 Mai 2012)
Tritt ein Tarifvertrag nicht mit seinem Abschluss, sondern erst einige Jahre später in Kraft, und kommt es zwischenzeitlich zu einem Betriebsübergang, können die Arbeitnehmer nach Inkrafttreten des Tarifvertrags hieraus keine Ansprüche gegen den Erwerber ableiten. Die tariflichen Regelung gehören in diesem Fall noch nicht zu den Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die gem. § 613a Abs. 1 BGB auf den Erwerber übergehen. Auch eine Bezugnahmeklausel führt nicht dazu, dass der Erwerber die tariflichen Ansprüche erfüllen muss.
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Arbeitnehmer können aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben (Mi, 16 Mai 2012)
Hat der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen den Abschluss eines Versorgungsvertrags angeboten, der u.a. eine Versorgung nach beamtenähnlichen Grundsätzen vorsieht, so wurde eine entsprechende betriebliche Übung begründet. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, haben daher einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgabe eines solchen - inhaltsgleichen -Vertragsangebots.
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News aus dem Bereich des Zivilrechtes

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Fall Ingo Steuer: Trainingsverbot war rechtswidrig (Mi, 16 Mai 2012)
Dadurch, dass die Bundesrepublik Deutschland nicht dulden wollte, dass der Eiskunstlauftrainer Ingo Steuer Sportsoldaten trainiert, griff sie rechtswidrig in dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, der eigentumsähnlichen Schutz genießt, ein. Für das sportliche Training der Sportsoldaten ist nicht die Bundeswehr federführend, sondern die Deutsche Eislauf-Union und der Deutsche Olympische Sportbund.
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Kein Recht zur Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen bei inhaltlichen Fehlern der Betriebskostenabrechnung (Di, 15 Mai 2012)
Der Vermieter ist nach einer Nebenkostenabrechnung zur Anpassung von Vorauszahlungen gem. § 560 Abs. 4 BGB nur insoweit berechtigt, als sie auf einer inhaltlich korrekten Abrechnung beruht. Der BGH hält nicht mehr an seiner bisherigen Ansicht fest, dass für eine Anpassung der Vorauszahlungen eine formell ordnungsgemäße Abrechnung genüge, damit ohne aufwendige Streitigkeiten über die Richtigkeit der Abrechnung alsbald Klarheit über die Höhe der Vorauszahlungen erzielt werden könne.
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Aktuelle News:

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Bei Inkrafttreten eines Tarifvertrags erst nach einem Betriebsübergang haben Arbeitnehmer keine Ansprüche gegen den Erwerber (Mi, 16 Mai 2012)
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Arbeitnehmer können aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts haben (Mi, 16 Mai 2012)
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