Aktuelles

News aus dem Bereich des Arbeitsrechtes:

Arbeitsrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt

Betriebsratswahl: Wahlvorstand muss sich vor Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen mit dem Arbeitgeber abstimmen (Mo, 08 Mär 2010)
Möchte der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen, so bedarf es einer vorherigen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Fehlt diese, so muss der Arbeitgeber nicht die durch die Hinzuziehung des Rechtsanwalts entstehenden Kosten tragen.
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Arbeitslosengeld II: Bundestag beschließt Erhöhung des Freibetrags für die Altersvorsorge (Mo, 08 Mär 2010)
Der Bundestag hat am 5.3.2010 im Rahmen des Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme höhere Freigrenzen bei der Anrechnung privat angesparter Altersvorsorgebeträge auf das Arbeitslosengeld II beschlossen. Danach soll das Schonvermögen von bisher 250 € auf 750 € pro Lebensjahr verdreifacht werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Es soll Mitte April 2010 in Kraft treten.
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News aus dem Bereich des Zivilrechtes

Zivilrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt

Versicherungsschutz bei Reisestornierung wegen Erkrankung trotz bereits vor Buchung bestehender gesundheitlicher Probleme (Di, 09 Mär 2010)
Der Versicherungsfall "Stornierung wegen unerwarteter schwerer Erkrankung" kann gegeben sein, wenn dem Versicherungsnehmer erst nach Reisebuchung bekannt wird, dass er wegen eines akuten Bandscheibenvorfalls stationär operativ behandelt werden muss. Dass er bereits vor der Buchung an Rückenschmerzen litt, steht dem nicht entgegen, wenn sich hieraus, auch nach ärztlicher Untersuchung, noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für Notwendigkeit einer sofortigen stationären operativen Behandlung ergeben hatten.
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Antrag auf Wiedereinsetzung: Zu den Kontrollpflichten von Rechtsanwälten hinsichtlich Rechtsmittelfristen (Di, 09 Mär 2010)
Zu den zur Ermöglichung einer Gegenkontrolle erforderlichen Vorkehrungen eines Rechtsanwalts im Rahmen der Fristenkontrolle gehört, dass die Rechtsmittelfristen in der Handakte notiert werden und die Handakte durch entsprechende Erledigungsvermerke oder auf sonstige Weise erkennen lässt, dass die Fristen in den Fristenkalender eingetragen wurden. Er muss die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung und Notierung laufender Fristen einschließlich deren Eintragung in den Fristenkalender auch dann eigenverantwortlich prüfen, wenn die Handakte zur Bearbeitung nicht zugleich mit vorgelegt wurde.
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Aktuelle News:

Arbeitsrecht - Verlag Dr. Otto Schmidt

Betriebsratswahl: Wahlvorstand muss sich vor Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen mit dem Arbeitgeber abstimmen (Mo, 08 Mär 2010)
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Arbeitslosengeld II: Bundestag beschließt Erhöhung des Freibetrags für die Altersvorsorge (Mo, 08 Mär 2010)
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